Vergabe der Gärten |
Bevor ein Garten durch den Verein den Bewerbern angeboten wird, muss der Wert des Gartens durch eine Wertermittlungskommission ermittelt werden, die einen für alle verbindlichen
Wert in einem Gutachten festlegt. Von der Kündigung bis zum Pächterwechsel
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Sind einzelne Gärten zu vergeben, werden die Bewerber in der entsprechenden Reihenfolge ihres Platzes auf der Bewerberliste informiert. (Wer am längsten Mitglied ist zuerst usw.). Dieser/Diese
Bewerber besichtigen in Absprache mit dem abgebenden Pächter den Garten und treffen ihre Entscheidung, ob sie den Garten gerne pachten würden oder nicht. Diese Entscheidung wird dem Vorstand
mitgeteilt.
Bei mehreren Bewerbern für den gleichen Garten, wird der Garten nach der Reihenfolge des Platzes auf der Bewerberliste vergeben. Sollten zum gleichen Zeitpunkt mehrere Gärten zur Pacht angeboten
werden können, hat sich die Durchführung einer Bewerberveranstaltung empfohlen. Hierzu werden alle abgebenden Pächter und alle Bewerber durch den Vorstand eingeladen. Es findet zunächst eine
Vorstellung der Gärten statt, die anschließend bei einer Begehung besichtigt werden können. In der nachfolgenden Schlussbesprechung werden die Gärten der Reihenfolge nach Platzierung auf der
Bewerberliste vergeben. Diese Veranstaltung wird rechtzeitig angekündigt. Wer nicht teilnimmt kann keinen Garten abgeben bzw. keine Zuteilung erhalten.
Gartenfreunde Sonnenland e.V.
Blumenseite: Eifelstraße
Vogelseite: Von-Kuhl-Straße 30
56070 Koblenz