Vergabe der Gärten
 

Bevor ein Garten durch den Verein den Bewerbern angeboten wird, muss der Wert des Gartens durch eine Wertermittlungskommission ermittelt werden, die einen für alle verbindlichen Wert in einem Gutachten festlegt.

Wie das Verfahren im Einzelnen abläuft, erklärt der Vortrag:

Von der Kündigung bis zum Pächterwechsel

 

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Sind einzelne Gärten zu vergeben, werden die Bewerber in der entsprechenden Reihenfolge ihres Platzes auf der Bewerberliste informiert. (Wer am längsten Mitglied ist zuerst usw.). Dieser/Diese Bewerber besichtigen in Absprache mit dem abgebenden Pächter den Garten und treffen ihre Entscheidung, ob sie den Garten gerne pachten würden oder nicht. Diese Entscheidung wird dem Vorstand mitgeteilt.
Bei mehreren Bewerbern für den gleichen Garten, wird der Garten nach der Reihenfolge des Platzes auf der Bewerberliste vergeben. Sollten zum gleichen Zeitpunkt mehrere Gärten zur Pacht angeboten werden können, hat sich die Durchführung einer Bewerberveranstaltung empfohlen. Hierzu werden alle abgebenden Pächter und alle Bewerber durch den Vorstand eingeladen. Es findet zunächst eine Vorstellung der Gärten statt, die anschließend bei einer Begehung besichtigt werden können. In der nachfolgenden Schlussbesprechung werden die Gärten der Reihenfolge nach Platzierung auf der Bewerberliste vergeben. Diese Veranstaltung wird rechtzeitig angekündigt. Wer nicht teilnimmt kann keinen Garten abgeben bzw. keine Zuteilung erhalten.